Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu unserer Hausarztpraxis in Salzgitter-Lichtenberg – zu Terminen, Rezepten, Praxisabläufen und medizinischen Leistungen.
Termine & Erreichbarkeit
Termine können bequem über die Online-Terminbuchung auf unserer Praxiswebsite vereinbart werden.
Sollte dort kein freier Termin verfügbar sein, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter.
Ihr Anliegen wird anschließend bearbeitet und nach medizinischer Dringlichkeit priorisiert.
Termin online vereinbaren
Ein Termin wird nur angezeigt, wenn gleichzeitig ein Arzt bzw. eine Ärztin und ein Behandlungsraum verfügbar sind. Wenn eines von beiden nicht frei ist, kann kein Termin angezeigt werden.
Neue Termine werden regelmäßig freigeschaltet, insbesondere für Akuttermine meist kurzfristig.
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Während der Öffnungszeiten ist bewusst ein digitaler Anrufbeantworter geschaltet. Dahinter arbeitet ein System, das eingehende Anliegen aufnimmt und nach medizinischer Dringlichkeit priorisiert.
Der Hintergrund ist organisatorisch: In unserer Praxis gehen im Durchschnitt bis zu 90 Anrufe pro Stunde ein. Eine klassische Warteschleife würde dadurch zu Wartezeiten von mehreren Stunden pro Anruf führen. Zudem besteht die Gefahr, dass medizinisch dringliche Anliegen in einer langen Warteschlange übersehen werden.
Der Anrufbeantworter schafft hier eine strukturierte Lösung: Sie können Ihr Anliegen sofort schildern, ohne warten zu müssen. Anschließend wird die Information an unser Personal weitergeleitet und nach medizinischer Priorität bearbeitet.
Bitte hinterlassen Sie daher Name, Anliegen und Telefonnummer. So können dringliche medizinische Anliegen gezielt priorisiert und bearbeitet werden.
Während der Öffnungszeiten ist ein digitaler Anrufbeantworter geschaltet. Dahinter arbeitet ein KI-gestütztes System, das Anliegen entgegennimmt und nach medizinischer Dringlichkeit priorisiert.
Bitte hinterlassen Sie Name, Anliegen und Telefonnummer. Wenn möglich, geben Sie eine Handynummer an – dann kann eine SMS-Rückmeldung erfolgen.
Rezeptbestellungen oder Überweisungen werden innerhalb von zwei Werktagen bearbeitet. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Rückfragen ab, da diese den gesamten Arbeitsablauf verzögern.
Bitte schauen Sie auch regelmäßig in die PatMed-App. Dort finden Sie unter anderem freigeschaltete eRezepte oder eAU-Bescheinigungen.
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Außerhalb unserer Praxisöffnungszeiten wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116117.
In lebensbedrohlichen Notfällen wählen Sie bitte 112.
Patientinnen und Patienten in unserer palliativmedizinischen Versorgung erhalten eine separate Telefonnummer für die 24-Stunden-Rufbereitschaft (auch an Wochenenden und Feiertagen). In diesen Fällen wenden Sie sich bitte direkt an diese Rufnummer.
Auch mit Termin kann es zu Wartezeiten kommen. In unserer Praxis werden akute medizinische Notfälle sofort behandelt – unabhängig davon, wer gerade einen Termin hat. Unsere Praxis ist häufig erste Anlaufstelle, wenn schnelle Hilfe benötigt wird.
Für jeden Termin planen wir 10–15 Minuten ein. Das ist deutlich mehr Zeit, als von den Krankenkassen vergütet wird. Viele Praxen arbeiten mit 5-Minuten-Terminen. Wir nehmen uns bewusst mehr Zeit für Ihre Behandlung.
Manchmal verzögert sich die Sprechstunde durch Dinge, die im Wartezimmer nicht sichtbar sind. Vielleicht hat ein notfallmäßiger Hausbesuch länger gedauert, es gab dringende Probleme im Hospiz bei der Versorgung schwerkranker Menschen, oder eine wichtige Rücksprache mit einer Klinik oder Facharztpraxis hat mehr Zeit benötigt als geplant.
Bitte helfen Sie mit, dass unsere Praxis für alle gut funktioniert:
- Halten Sie Ihren Termin ein.
- Konzentrieren Sie sich auf Ihr wichtigstes Anliegen.
- Für weitere Themen vereinbaren Sie bitte einen Folgetermin – gerne auch als Telefonsprechstunde.
- Nutzen Sie Ihren Termin nicht für zusätzliche Anliegen, für die keine Zeit eingeplant ist.
Bitte denken Sie auch an die anderen Menschen im Wartezimmer. Jeder wartet. Jeder hat ein Anliegen.
Wir wünschen uns Respekt, Geduld und gegenseitige Rücksichtnahme – gegenüber anderen Patientinnen und Patienten und auch gegenüber unserem Praxisteam.
Seien Sie sicher: Wenn Sie selbst einmal in eine akute Notlage kommen, werden Sie dankbar sein, wenn ein Arzt sofort hilft – auch wenn dadurch andere Termine warten müssen.
Sie ist für kurzfristige gesundheitliche Beschwerden vorgesehen. Die Termine werden meist erst kurzfristig freigeschaltet und sind nur begrenzt verfügbar.
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Rezepte, Überweisungen & Medikamente
Wiederholungsrezepte können über die PatMed-App bestellt werden. Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.
Das Rezept ist anschließend in der PatMed-App einsehbar. Der QR-Code („Token“) kann als PDF heruntergeladen werden und in der Apotheke oder bei einer Versandapotheke verwendet werden.
Alternativ kann das Rezept auch über die Versichertenkarte direkt in der Apotheke eingelöst werden.
Privatversicherte erhalten ein Papierrezept zur Abholung in der Praxis.
In diesem Fall können Sie Ihr Rezept über unseren telefonischen Anrufbeantworter bestellen. Bitte nennen Sie Name, Geburtsdatum, Medikament, Dosierung und Ihre Telefonnummer.
Die Bestellung wird anschließend geprüft und innerhalb von zwei Werktagen ärztlich freigegeben. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Rückfragen ab, da diese den Arbeitsablauf verzögern.
Sobald das Rezept freigegeben ist, kann das eRezept in der Apotheke über Ihre Versichertenkarte eingelöst werden. Privatversicherte können ihr Privatrezept anschließend in der Praxis abholen.
Eine sofortige Ausstellung ist häufig nicht möglich, da Rezepte zunächst ärztlich geprüft und freigegeben werden müssen. Diese Freigabe erfolgt in der Regel nicht während der laufenden Sprechstunde.
Bitte planen Sie für Rezeptbestellungen eine Bearbeitungszeit von bis zu zwei Werktagen ein.
Ein Aut-idem-Kreuz kann nur bei einer strengen medizinischen Indikation gesetzt werden. Ein Kreuz allein auf Wunsch ist daher in der Regel nicht möglich.
Rezepte werden in unserer Praxis wirkstoffbezogen ausgestellt. Welche konkrete Medikamentenpackung abgegeben wird, richtet sich nach den Rabattverträgen der Krankenkassen und kann durch unsere Praxis nicht beeinflusst werden.
Wenn Sie dennoch ein bestimmtes Präparat wünschen, können Sie dieses in der Apotheke als Wunscharzneimittel selbst bezahlen. Sie erhalten eine Rezeptkopie und einen Beleg, mit denen Sie ggf. eine Teilrückerstattung bei Ihrer Krankenkasse beantragen können.
Sie müssen ein Medikament nicht einnehmen, wenn Sie das nicht möchten. Die Entscheidung liegt immer bei Ihnen – das ist Ihr Recht.
Generell können wir Ihnen nur medizinische Empfehlungen zu Ihrer Gesundheit geben. Ob Sie diese umsetzen, bleibt Ihnen überlassen. Unsere Aufgabe ist es, Sie nach bestem medizinischem Wissen zu beraten und mögliche Behandlungen vorzuschlagen.
Medizin kann vieles – aber nicht immer ist alles für jeden Menschen gleichermaßen richtig. Manchmal ist zum Beispiel Lebensqualität wichtiger als eine zusätzliche Medikamenteneinnahme.
Wenn Sie Bedenken haben, sprechen Sie uns bitte offen an. Wir nehmen Ihre Sorgen ernst. Wichtig ist, dass wir miteinander darüber sprechen. Nur so können wir gemeinsam entscheiden, welcher Weg für Sie sinnvoll ist.
Eine gute Behandlung braucht Ehrlichkeit, Vertrauen und eine offene Zusammenarbeit.
Protonenpumpenhemmer (PPI) wie Pantoprazol, Omeprazol oder Esomeprazol werden zur Behandlung von vermehrter Magensäure eingesetzt, zum Beispiel bei Sodbrennen oder saurem Aufstoßen.
Viele dieser Medikamente sind inzwischen rezeptfrei in der Apotheke erhältlich. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass rezeptfreie Arzneimittel (außer bei Kindern unter 12 Jahren) nicht zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden dürfen. Daher dürfen wir für diese Medikamente kein Kassenrezept ausstellen.
Weitere Informationen zur gesetzlichen Grundlage finden Sie hier:
https://www.kbv.de/html/arzneimittel-richtlinie.php
Eine Verordnung auf Kassenrezept ist nur bei bestimmten Erkrankungen möglich, zum Beispiel:
- Magen- oder Zwölffingerdarmgeschwür
- Refluxösophagitis
- Helicobacter-pylori-Infektion (kurzzeitig in Kombination mit Antibiotika)
- Schutz des Magens bei bestimmten Schmerzmitteln und Risikokonstellationen
- schwere Formen der Refluxkrankheit
Bitte beachten Sie außerdem: Langfristige Einnahmen von PPI sollten kritisch geprüft werden, da mögliche Nebenwirkungen auftreten können, zum Beispiel Mineralstoff- oder Vitamin-B12-Mangel, Knochenbrüche oder Infektionen im Magen-Darm-Bereich.
Wenn Sie ein solches Medikament über längere Zeit einnehmen, sollte dies regelmäßig ärztlich überprüft werden. Ein plötzliches Absetzen nach längerer Einnahme kann zu verstärkter Säureproduktion führen („Rebound-Effekt“).
Was hilft zusätzlich bei Sodbrennen?
- fettreiche, scharfe Speisen sowie Alkohol und Nikotin reduzieren
- kleinere Mahlzeiten bevorzugen
- Oberkörper nachts leicht hochlagern
- Übergewicht und Stress reduzieren
- kurzfristig Antazida zur Neutralisation der Magensäure verwenden
Grundsätzlich gilt im System der gesetzlichen Krankenversicherung: Der Arzt, der eine Untersuchung medizinisch für notwendig hält, ist auch dafür verantwortlich, sie zu veranlassen und abzurechnen.
Wenn ein Facharzt Laborwerte zur Diagnostik oder zur Verlaufskontrolle einer Therapie benötigt, gehört diese Untersuchung in der Regel in die Verantwortung der entsprechenden Facharztpraxis.
Hausarztpraxen dürfen keine Auftragsuntersuchungen anderer Praxen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse durchführen. Die Abrechnung medizinischer Leistungen ist gesetzlich geregelt und für alle Praxen verbindlich. Grundlage hierfür sind insbesondere § 12 SGB V sowie die Abrechnungsregeln des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM).
Anschaulich gesagt: Wer die Untersuchung medizinisch benötigt, muss sie auch selbst veranlassen und abrechnen.
Wenn eine Laboruntersuchung medizinisch sinnvoll sein kann, jedoch nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden darf, kann sie auf Wunsch als Selbstzahlerleistung durchgeführt werden.
Gesetzliche Leistungen sind an klare gesetzliche Vorgaben und Abrechnungsregeln gebunden. Eine Laboruntersuchung darf nur dann als Kassenleistung erfolgen, wenn nach diesen Vorgaben eine medizinische Indikation vorliegt.
Diese gesetzlichen Regelungen dürfen weder durch Patientinnen und Patienten noch durch Ärztinnen, Ärzte oder medizinisches Personal umgangen werden.
Wenn eine Untersuchung medizinisch sinnvoll sein kann, jedoch nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird, kann sie auf Wunsch als Selbstzahlerleistung durchgeführt werden.
Organisation der Praxis & Abläufe
Gesetzlich Versicherte sind verpflichtet, bei jedem Arztbesuch ihre Versichertenkarte vorzulegen. Ohne Versichertenkarte muss die Behandlung zunächst als Privatleistung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet werden.
Man kann es vereinfacht vergleichen: Wie im Supermarkt – ohne Geld kein Einkauf. Ohne Versichertenkarte kann die Leistung nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden.
Alternativ kann Ihre Krankenkasse eine elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) direkt an unsere Praxis übermitteln. Diese ersetzt die Versichertenkarte für den aktuellen Behandlungstermin.
Infos zur eEB
Wenn Ihre Versichertenkarte nicht vorliegt, kann Ihre Krankenkasse eine elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) direkt an unsere Praxis übermitteln. Diese ersetzt die Versichertenkarte für den aktuellen Behandlungstermin.
Infos zur eEBBitte senden Sie Vorbefunde ausschließlich digital über das Upload-Formular unserer Website.
Die Dokumente müssen einzeln und gut lesbar als PDF-Dateien hochgeladen werden.
Zum Dokumenten-Upload
Bitte übermitteln Sie Vorbefunde möglichst digital als gut lesbare PDF-Dateien über das Upload-Formular unserer Website.
Für das Einscannen von Papierunterlagen in der Praxis haben wir derzeit keine Kapazitäten.
Wenn Sie selbst keinen Scanner haben, fragen Sie bitte Freunde oder Bekannte, ob diese Ihnen beim Einscannen helfen können. Alternativ können Sie auch die Praxis oder Klinik, aus der der Befund stammt, bitten, uns den Befund direkt digital zu übermitteln, zum Beispiel über den sicheren medizinischen Kommunikationsdienst KIM.
Zum Dokumenten-Upload
Ja. Über das Upload-Formular auf unserer Website können medizinische Dokumente sicher übermittelt werden.
Bitte senden Sie ausschließlich einzelne, gut lesbare PDF-Dateien.
Zum Dokumenten-Upload
Befunde werden grundsätzlich nicht automatisch mitgeteilt. Ergebnisse können aktiv erfragt oder – sofern verfügbar – in der PatMed-App eingesehen werden.
Wir verstehen gut, dass digitale Angebote für manche Menschen zunächst ungewohnt oder schwierig wirken. Gleichzeitig ist Digitalisierung Teil unserer heutigen Lebenswelt – im Alltag, bei Behörden, Banken und auch im Gesundheitswesen.
Digitale Wege wie PatMed-App, Online-Terminvergabe oder unser Anrufbeantworter-System helfen uns, die sehr hohe Zahl an Anfragen strukturierter, schneller und sicherer zu bearbeiten. Gerade bei der großen Nachfrage und dem Hausärztemangel ist das wichtig, damit unsere Praxis für alle funktionieren kann.
Bitte sehen Sie Digitalisierung nicht als Last, sondern als Chance. Gerade ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger profitieren oft davon – zum Beispiel durch eine bequeme Rezeptbestellung von zu Hause, das eRezept oder auch durch Medikamentenlieferungen durch Apotheken.
Unser Appell: Öffnen Sie sich dieser Entwicklung und geben Sie sich etwas Zeit. Wenn Ihnen der Einstieg schwerfällt, bitten Sie Freunde, Bekannte, Kinder oder Enkelkinder um Unterstützung. Oft ist das auch eine schöne Gelegenheit, wieder mehr miteinander ins Gespräch zu kommen oder enger als Familie zusammenzurücken.
Darüber hinaus gibt es auch Unterstützungsangebote vor Ort. Zum Beispiel bieten das Fredenberg Forum oder die Volkshochschule (VHS) regelmäßig Kurse für Seniorinnen und Senioren an, etwa zum Thema „Umgang mit Smartphone oder Computer“. Diese Angebote können helfen, Sicherheit im Umgang mit digitalen Anwendungen zu gewinnen.
Neue Patientinnen & Patienten
Grundsätzlich ja. Neue Patientinnen und Patienten können in unserer Praxis aufgenommen werden. Voraussetzung ist ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis und die Bereitschaft, sich auf unsere Praxisabläufe und unsere medizinische Arbeitsweise einzulassen.
In Salzgitter besteht derzeit ein erheblicher Hausärztemangel. Aktuell sind etwa 20 Hausarztstellen unbesetzt, mit steigender Tendenz aufgrund der Altersstruktur vieler Hausärzte und fehlender Praxisnachfolgen. Unsere Praxis ist ärztlich exzellent aufgestellt und kann die hausärztliche Versorgung unserer Patientinnen und Patienten auch in den kommenden Jahren zuverlässig sicherstellen.
Unsere Praxis genießt einen sehr guten Ruf, den wir uns über viele Jahre erarbeitet haben. Das wissen auch unsere Patientinnen und Patienten zu schätzen. Entsprechend ist die Nachfrage nach einer hausärztlichen Betreuung in unserer Praxis sehr hoch.
Als eine der wenigen Praxen in Salzgitter führen wir zudem regelmäßig Hausbesuche durch und bieten damit eine niedrigschwellige Versorgung, insbesondere für ältere oder mobil eingeschränkte Menschen.
Wenn Sie bereits hausärztlich versorgt sind, ist ein Wechsel in unsere Praxis in der Regel nicht vorgesehen. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn besondere Gründe vorliegen, zum Beispiel eine deutliche Wohnortsnähe zu unserer Praxis.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Nachfrage nicht alle Patientinnen und Patienten aufnehmen können. Wir behalten uns daher vor, neue Patientinnen und Patienten im Rahmen unserer Kapazitäten und nach fachlichen Kriterien auszuwählen.
Wenn Sie bei uns aufgenommen werden möchten, wünschen wir uns in der Regel eine Teilnahme an der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV). Dieses Versorgungsmodell stärkt die Rolle der Hausarztpraxis als zentrale Anlaufstelle und ermöglicht eine strukturierte, koordinierte und qualitativ hochwertige Betreuung.
Eine palliativmedizinische Versorgung (SAPV) übernehmen wir bei Bedarf auch ergänzend zu Ihrer bestehenden Hausarztpraxis.
Informationen Neupatient*innen
Grundsätzlich steht es Ihnen jederzeit frei, den Hausarzt zu wechseln.
Bitte beachten Sie jedoch: Wenn Sie sich bewusst für eine andere Hausarztpraxis entscheiden, besteht kein Anspruch auf eine spätere Wiederaufnahme in unserer Praxis. Das gilt auch dann, wenn später zum Beispiel Hausbesuche erforderlich werden oder bestimmte Untersuchungen in der neuen Hausarztpraxis nicht angeboten werden.
Aufgrund des Hausärztemangels in Salzgitter und der sehr hohen Nachfrage können wir nicht beliebig Patientinnen und Patienten wieder aufnehmen. Eine Aufnahme erfolgt grundsätzlich nur im Rahmen unserer verfügbaren Kapazitäten.
Wenn wir neue Patientinnen und Patienten aufnehmen, geschieht dies nur im Rahmen unserer verfügbaren Kapazitäten und auf Basis eines gegenseitigen Vertrauensverhältnisses.
Bitte haben Sie daher Verständnis, dass eine erneute Aufnahme nach einem Hausarztwechsel in der Regel nicht möglich ist.
Informationen Neupatient*innen
Ja, wenn bereits eine hausärztliche Betreuung durch unsere Praxis besteht, können wir auch die palliativmedizinische Versorgung übernehmen.
Wenn noch keine hausärztliche Anbindung an unsere Praxis besteht, kann Ihre behandelnde Hausarztpraxis eine SAPV-Versorgung (Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung) über uns anfragen. In diesem Fall übernehmen wir gemeinsam mit einem SAPV-Team die palliativmedizinische Betreuung.
Ihre bisherige Hausarztpraxis bleibt weiterhin Ihr Hausarzt. Wir kümmern uns um die palliative Versorgung, Symptomkontrolle sowie die Koordination der weiteren Betreuung, zum Beispiel in der häuslichen Umgebung, im Pflegeheim mit SAPV-Unterstützung oder – wenn erforderlich – bei einer Hospizverlegung.
Über uns bzw. über das SAPV-Team ist eine 24-Stunden-Rufbereitschaft gewährleistet – auch an Wochenenden und Feiertagen. Dadurch können viele belastende Krankenhauseinweisungen vermieden und Beschwerden direkt vor Ort behandelt werden.
Informationen zur Palliativmedizin
Grundsätzlich besteht freie Arztwahl. In unserer Praxis arbeiten die Ärztinnen und Ärzte jedoch als Team eng zusammen.
Das hat für Sie viele Vorteile: Wenn ein Arzt gerade bei Hausbesuchen, im Pflegeheim, im Hospiz oder in der Notfallversorgung unterwegs ist, können Sie trotzdem zeitnah von einer ärztlichen Kollegin oder einem Kollegen behandelt werden. Ihre medizinischen Informationen liegen in unserer Praxis vor, sodass Ihre Behandlung aus einer Hand erfolgt.
Gerade in Zeiten des Hausärztemangels ist es ein großer Vorteil, von einem Team aus mehreren Fachärztinnen und Fachärzten betreut zu werden. Wir empfehlen daher ausdrücklich, auch die anderen Mitglieder unseres Ärzteteams kennenzulernen.
Bitte beachten Sie zudem: In der Behandlungsvereinbarung haben Sie zugestimmt, dass kein Anspruch auf eine ausschließliche Behandlung durch eine bestimmte Ärztin oder einen bestimmten Arzt besteht.
Untersuchungen, Verordnungen & medizinische Leistungen
Informationen zur Gesundheitsuntersuchung finden Sie hier:
Informationen zur Gesundheitsuntersuchung
Informationen zur Patientenverfügung und zur Vorsorgevollmacht sowie Formulare stellt die Ärztekammer Niedersachsen bereit:
Informationen zur Patientenverfügung
Die Stadt Salzgitter bietet eine Beratung zur Beantragung oder Höherstufung eines Pflegegrades an. Bei eingeschränkter Mobilität sind auch Hausbesuche möglich.
Link zum Pflegestützpunkt Salzgitter
Wir verstehen gut, dass Sie sich Sorgen um Ihre Gesundheit machen und mögliche Auffälligkeiten abklären möchten.
Bitte beachten Sie jedoch: Viele dieser Tests werben mit Gesundheits- oder Diagnoseversprechen, deren Aussagekraft oft begrenzt oder unklar ist. Häufig kennen wir weder die genaue Fragestellung, noch die Durchführung, Qualität oder Zuverlässigkeit solcher Tests.
Aus diesem Grund können und möchten wir Ergebnisse solcher Tests in der Regel nicht bewerten.
Wenn medizinische Beschwerden bestehen oder eine Abklärung sinnvoll erscheint, erfolgt diese über eine gezielte ärztliche Diagnostik in unserer Praxis. Nur so können Befunde verlässlich untersucht und medizinisch eingeordnet werden.
Physiotherapie (z. B. Krankengymnastik, manuelle Therapie oder Massagen) dürfen wir nur bei bestimmten medizinischen Voraussetzungen und gemäß der gesetzlichen Heilmittel-Richtlinie zulasten der Krankenkasse verordnen. Diese Vorgaben sind verbindlich und gelten für alle Arztpraxen.
Informationen: https://www.g-ba.de/richtlinien/12/
Wenn eine Verordnung nicht zulasten der Krankenkasse möglich ist, können oft Alternativen sinnvoll sein, z. B. Rehasport oder Funktionstraining, die häufig ebenfalls von der Krankenkasse übernommen werden.
Bei bestimmten schweren oder chronischen Erkrankungen kann zudem ein Langfristiger Heilmittelbedarf bei der Krankenkasse beantragt werden.
Informationen:
https://www.g-ba.de/downloads/17-98-3382/2021-04-01_GBA_Patienteninformation_langfristiger-Heilmittelbedarf_bf.pdf
Besondere Versorgung & gesellschaftliche Themen
Ein Hausarztvermittlungsfall oder ein Dringlichkeitscode darf ausschließlich vergeben werden, wenn aus medizinischer Sicht eine zeitnahe fachärztliche Vorstellung erforderlich ist. Die Entscheidung darüber trifft allein das behandelnde Hausärzteteam.
Diese Kennzeichnungen dürfen weder auf Wunsch von Patientinnen und Patienten noch auf Aufforderung von Facharztpraxen vergeben werden. Grundlage hierfür sind die Regelungen des Bundesmantelvertrags Ärzte (BMV-Ä) sowie die Vorgaben der Terminservicestellen nach § 75 SGB V. Diese Instrumente sind ausdrücklich für medizinisch dringliche Fälle vorgesehen.
Dies gilt erst recht nicht für Routinekontrollen. Dringlichkeitscodes oder Hausarztvermittlungsfälle sind dafür nicht vorgesehen.
Hintergrund ist unter anderem, dass Facharztpraxen für Hausarztvermittlungsfälle extrabudgetär vergütet werden. Je nach Behandlungsbeginn können Zuschläge von etwa 40 % bis 100 % auf die Grundpauschale entstehen. Ähnliche Regelungen gelten auch für Termine, die über die Terminservicestelle (TSS) vermittelt werden.
Ein Missbrauch dieser Versorgungsstrukturen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen und damit der Solidargemeinschaft ist nicht akzeptabel. Diese Instrumente sind dafür gedacht, Patientinnen und Patienten mit tatsächlich dringlichem Behandlungsbedarf schneller zu versorgen, beispielsweise um Krankenhausaufenthalte zu vermeiden.
Wir unterstützen solche Umgehungsversuche ausdrücklich nicht. Wenn wir eine medizinische Dringlichkeit sehen, veranlassen wir selbstverständlich eine Hausarztvermittlung oder einen Dringlichkeitscode. Andernfalls erfolgt die Terminvereinbarung regulär über die Facharztpraxis oder über die Terminservicestelle unter 116117 bzw. online über https://www.116117-termine.de
Informationen zum Hausarztvermittlungsfall der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN)
Nein. Medizinische Entscheidungen werden von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten getroffen. Wenn eine Leistung nach ärztlicher Prüfung nicht medizinisch notwendig ist oder nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden darf, kann diese Entscheidung nicht über die Anmeldung oder über eine andere Ärztin bzw. einen anderen Arzt der Praxis umgangen werden.
Unsere medizinischen Fachangestellten am Empfang dürfen ärztliche Entscheidungen weder ändern noch medizinische Leistungen veranlassen.
In unserer Praxis arbeiten wir als ärztliches Team eng zusammen und tauschen uns untereinander aus. Ein erneutes Anfragen bei einer anderen Ärztin oder einem anderen Arzt innerhalb der Praxis führt daher in der Regel nicht zu einer anderen Entscheidung.
Ein Gegeneinanderausspielen von Ärztinnen, Ärzten oder medizinischen Fachangestellten innerhalb unserer Praxis werten wir als erheblichen Vertrauensverlust in unsere ärztliche Expertise und unsere Praxisstruktur. Ein solches Verhalten führt ohne weitere Diskussion oder Kompromisse zur Beendigung der hausärztlichen Versorgung in unserer Praxis.
Als ärztliche Leitung stehen wir ausdrücklich hinter unserem gesamten Team. Entscheidungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden von uns getragen und unterstützt.
In unserer Praxis gilt ein klarer Grundsatz von Respekt und gegenseitiger Wertschätzung. Rassistische, diskriminierende oder herabwürdigende Äußerungen gegenüber unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Ärztinnen und Ärzten oder anderen Patientinnen und Patienten werden nicht toleriert.
Unsere Praxis ist ein Ort der medizinischen Versorgung für Menschen unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Alter oder sozialem Hintergrund. Ebenso erwarten wir einen respektvollen Umgang gegenüber unserem Team.
Bei rassistischen oder diskriminierenden Äußerungen oder Verhaltensweisen gilt in unserer Praxis eine Null-Toleranz-Politik. Solche Vorfälle führen zur sofortigen Beendigung der hausärztlichen Versorgung in unserer Praxis.
Als ärztliche Leitung stehen wir uneingeschränkt hinter unserem gesamten Team und schützen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konsequent vor Diskriminierung und Übergriffen.
An unserer Anmeldung werden gleichzeitig viele Anliegen bearbeitet – vor Ort, telefonisch und digital. Zudem besteht in Salzgitter ein deutlicher Hausärztemangel (ca. 20 fehlende Hausarztstellen). Unsere Praxis übernimmt daher häufig auch Vertretungen für andere Praxen, da wir nahezu durchgehend geöffnet sind.
Bitte nutzen Sie für organisatorische Anliegen möglichst die vorgesehenen Wege:
- PatMed-App für Rezeptbestellungen
- Anrufbeantworter für Rezepte oder Überweisungen
- Online-Terminvereinbarung über unsere Website
So helfen Sie mit, die Anmeldung zu entlasten.
Wichtig: Mitarbeitende anderer Arztpraxen, Apotheken, Pflegedienste oder SAPV-Teams werden immer sofort vorgelassen, da sie häufig Anliegen für mehrere Patientinnen und Patienten klären.
Drängeln, Pöbeleien, Schubsen oder respektloses Verhalten gegenüber anderen Patienten oder unserem Team werden nicht toleriert.
Grundsätzlich ja. Neue Patientinnen und Patienten können in unserer Praxis aufgenommen werden. Voraussetzung ist ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis und die Bereitschaft, sich auf unsere Praxisabläufe und unsere medizinische Arbeitsweise einzulassen.
In Salzgitter besteht derzeit ein erheblicher Hausärztemangel. Aktuell sind etwa 20 Hausarztstellen unbesetzt, mit steigender Tendenz aufgrund der Altersstruktur vieler Hausärzte und fehlender Praxisnachfolgen. Unsere Praxis ist ärztlich exzellent aufgestellt und kann die hausärztliche Versorgung unserer Patientinnen und Patienten auch in den kommenden Jahren zuverlässig sicherstellen.
Unsere Praxis genießt einen sehr guten Ruf, den wir uns über viele Jahre erarbeitet haben. Das wissen auch unsere Patientinnen und Patienten zu schätzen. Entsprechend ist die Nachfrage nach einer hausärztlichen Betreuung in unserer Praxis sehr hoch.
Als eine der wenigen Praxen in Salzgitter führen wir zudem regelmäßig Hausbesuche durch und bieten damit eine niedrigschwellige Versorgung, insbesondere für ältere oder mobil eingeschränkte Menschen.
Wenn Sie bereits hausärztlich versorgt sind, ist ein Wechsel in unsere Praxis in der Regel nicht vorgesehen. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn besondere Gründe vorliegen, zum Beispiel eine deutliche Wohnortsnähe zu unserer Praxis.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund der hohen Nachfrage nicht alle Patientinnen und Patienten aufnehmen können. Wir behalten uns daher vor, neue Patientinnen und Patienten im Rahmen unserer Kapazitäten und nach fachlichen Kriterien auszuwählen.
Wenn Sie bei uns aufgenommen werden möchten, wünschen wir uns in der Regel eine Teilnahme an der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV). Dieses Versorgungsmodell stärkt die Rolle der Hausarztpraxis als zentrale Anlaufstelle und ermöglicht eine strukturierte, koordinierte und qualitativ hochwertige Betreuung.
Eine palliativmedizinische Versorgung (SAPV) übernehmen wir bei Bedarf auch ergänzend zu Ihrer bestehenden Hausarztpraxis.
Informationen Neupatient*innen
Grundsätzlich steht es Ihnen jederzeit frei, den Hausarzt zu wechseln.
Bitte beachten Sie jedoch: Wenn Sie sich bewusst für eine andere Hausarztpraxis entscheiden, besteht kein Anspruch auf eine spätere Wiederaufnahme in unserer Praxis. Das gilt auch dann, wenn später zum Beispiel Hausbesuche erforderlich werden oder bestimmte Untersuchungen in der neuen Hausarztpraxis nicht angeboten werden.
Aufgrund des Hausärztemangels in Salzgitter und der sehr hohen Nachfrage können wir nicht beliebig Patientinnen und Patienten wieder aufnehmen. Eine Aufnahme erfolgt grundsätzlich nur im Rahmen unserer verfügbaren Kapazitäten.
Wenn wir neue Patientinnen und Patienten aufnehmen, geschieht dies nur im Rahmen unserer verfügbaren Kapazitäten und auf Basis eines gegenseitigen Vertrauensverhältnisses.
Bitte haben Sie daher Verständnis, dass eine erneute Aufnahme nach einem Hausarztwechsel in der Regel nicht möglich ist.
Informationen Neupatient*innen
Termine können bequem über die Online-Terminbuchung auf unserer Praxiswebsite vereinbart werden.
Sollte dort kein freier Termin verfügbar sein, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter.
Ihr Anliegen wird anschließend bearbeitet und nach medizinischer Dringlichkeit priorisiert.
Termin online vereinbaren
Ein Termin wird nur angezeigt, wenn gleichzeitig ein Arzt bzw. eine Ärztin und ein Behandlungsraum verfügbar sind. Wenn eines von beiden nicht frei ist, kann kein Termin angezeigt werden.
Neue Termine werden regelmäßig freigeschaltet, insbesondere für Akuttermine meist kurzfristig.
Termin online vereinbaren
Sie ist für kurzfristige gesundheitliche Beschwerden vorgesehen. Die Termine werden meist erst kurzfristig freigeschaltet und sind nur begrenzt verfügbar.
Termin online vereinbaren
Während der Öffnungszeiten ist ein digitaler Anrufbeantworter geschaltet. Dahinter arbeitet ein KI-gestütztes System, das Anliegen entgegennimmt und nach medizinischer Dringlichkeit priorisiert.
Bitte hinterlassen Sie Name, Anliegen und Telefonnummer. Wenn möglich, geben Sie eine Handynummer an – dann kann eine SMS-Rückmeldung erfolgen.
Rezeptbestellungen oder Überweisungen werden innerhalb von zwei Werktagen bearbeitet. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Rückfragen ab, da diese den gesamten Arbeitsablauf verzögern.
Bitte schauen Sie auch regelmäßig in die PatMed-App. Dort finden Sie unter anderem freigeschaltete eRezepte oder eAU-Bescheinigungen.
Termin online vereinbaren
Während der Öffnungszeiten ist bewusst ein digitaler Anrufbeantworter geschaltet. Dahinter arbeitet ein System, das eingehende Anliegen aufnimmt und nach medizinischer Dringlichkeit priorisiert.
Der Hintergrund ist organisatorisch: In unserer Praxis gehen im Durchschnitt bis zu 90 Anrufe pro Stunde ein. Eine klassische Warteschleife würde dadurch zu Wartezeiten von mehreren Stunden pro Anruf führen. Zudem besteht die Gefahr, dass medizinisch dringliche Anliegen in einer langen Warteschlange übersehen werden.
Der Anrufbeantworter schafft hier eine strukturierte Lösung: Sie können Ihr Anliegen sofort schildern, ohne warten zu müssen. Anschließend wird die Information an unser Personal weitergeleitet und nach medizinischer Priorität bearbeitet.
Bitte hinterlassen Sie daher Name, Anliegen und Telefonnummer. So können dringliche medizinische Anliegen gezielt priorisiert und bearbeitet werden.
Gesetzlich Versicherte sind verpflichtet, bei jedem Arztbesuch ihre Versichertenkarte vorzulegen. Ohne Versichertenkarte muss die Behandlung zunächst als Privatleistung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet werden.
Man kann es vereinfacht vergleichen: Wie im Supermarkt – ohne Geld kein Einkauf. Ohne Versichertenkarte kann die Leistung nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden.
Alternativ kann Ihre Krankenkasse eine elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) direkt an unsere Praxis übermitteln. Diese ersetzt die Versichertenkarte für den aktuellen Behandlungstermin.
Infos zur eEB
Wenn Ihre Versichertenkarte nicht vorliegt, kann Ihre Krankenkasse eine elektronische Ersatzbescheinigung (eEB) direkt an unsere Praxis übermitteln. Diese ersetzt die Versichertenkarte für den aktuellen Behandlungstermin.
Infos zur eEBWiederholungsrezepte können über die PatMed-App bestellt werden. Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.
Das Rezept ist anschließend in der PatMed-App einsehbar. Der QR-Code („Token“) kann als PDF heruntergeladen werden und in der Apotheke oder bei einer Versandapotheke verwendet werden.
Alternativ kann das Rezept auch über die Versichertenkarte direkt in der Apotheke eingelöst werden.
Privatversicherte erhalten ein Papierrezept zur Abholung in der Praxis.
Eine sofortige Ausstellung ist häufig nicht möglich, da Rezepte zunächst ärztlich geprüft und freigegeben werden müssen. Diese Freigabe erfolgt in der Regel nicht während der laufenden Sprechstunde.
Bitte planen Sie für Rezeptbestellungen eine Bearbeitungszeit von bis zu zwei Werktagen ein.
In diesem Fall können Sie Ihr Rezept über unseren telefonischen Anrufbeantworter bestellen. Bitte nennen Sie Name, Geburtsdatum, Medikament, Dosierung und Ihre Telefonnummer.
Die Bestellung wird anschließend geprüft und innerhalb von zwei Werktagen ärztlich freigegeben. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Rückfragen ab, da diese den Arbeitsablauf verzögern.
Sobald das Rezept freigegeben ist, kann das eRezept in der Apotheke über Ihre Versichertenkarte eingelöst werden. Privatversicherte können ihr Privatrezept anschließend in der Praxis abholen.
Ein Aut-idem-Kreuz kann nur bei einer strengen medizinischen Indikation gesetzt werden. Ein Kreuz allein auf Wunsch ist daher in der Regel nicht möglich.
Rezepte werden in unserer Praxis wirkstoffbezogen ausgestellt. Welche konkrete Medikamentenpackung abgegeben wird, richtet sich nach den Rabattverträgen der Krankenkassen und kann durch unsere Praxis nicht beeinflusst werden.
Wenn Sie dennoch ein bestimmtes Präparat wünschen, können Sie dieses in der Apotheke als Wunscharzneimittel selbst bezahlen. Sie erhalten eine Rezeptkopie und einen Beleg, mit denen Sie ggf. eine Teilrückerstattung bei Ihrer Krankenkasse beantragen können.
Gesetzliche Leistungen sind an klare gesetzliche Vorgaben und Abrechnungsregeln gebunden. Eine Laboruntersuchung darf nur dann als Kassenleistung erfolgen, wenn nach diesen Vorgaben eine medizinische Indikation vorliegt.
Diese gesetzlichen Regelungen dürfen weder durch Patientinnen und Patienten noch durch Ärztinnen, Ärzte oder medizinisches Personal umgangen werden.
Wenn eine Untersuchung medizinisch sinnvoll sein kann, jedoch nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird, kann sie auf Wunsch als Selbstzahlerleistung durchgeführt werden.
Grundsätzlich gilt im System der gesetzlichen Krankenversicherung: Der Arzt, der eine Untersuchung medizinisch für notwendig hält, ist auch dafür verantwortlich, sie zu veranlassen und abzurechnen.
Wenn ein Facharzt Laborwerte zur Diagnostik oder zur Verlaufskontrolle einer Therapie benötigt, gehört diese Untersuchung in der Regel in die Verantwortung der entsprechenden Facharztpraxis.
Hausarztpraxen dürfen keine Auftragsuntersuchungen anderer Praxen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse durchführen. Die Abrechnung medizinischer Leistungen ist gesetzlich geregelt und für alle Praxen verbindlich. Grundlage hierfür sind insbesondere § 12 SGB V sowie die Abrechnungsregeln des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM).
Anschaulich gesagt: Wer die Untersuchung medizinisch benötigt, muss sie auch selbst veranlassen und abrechnen.
Wenn eine Laboruntersuchung medizinisch sinnvoll sein kann, jedoch nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden darf, kann sie auf Wunsch als Selbstzahlerleistung durchgeführt werden.
Bitte senden Sie Vorbefunde ausschließlich digital über das Upload-Formular unserer Website.
Die Dokumente müssen einzeln und gut lesbar als PDF-Dateien hochgeladen werden.
Zum Dokumenten-Upload
Bitte übermitteln Sie Vorbefunde möglichst digital als gut lesbare PDF-Dateien über das Upload-Formular unserer Website.
Für das Einscannen von Papierunterlagen in der Praxis haben wir derzeit keine Kapazitäten.
Wenn Sie selbst keinen Scanner haben, fragen Sie bitte Freunde oder Bekannte, ob diese Ihnen beim Einscannen helfen können. Alternativ können Sie auch die Praxis oder Klinik, aus der der Befund stammt, bitten, uns den Befund direkt digital zu übermitteln, zum Beispiel über den sicheren medizinischen Kommunikationsdienst KIM.
Zum Dokumenten-Upload
Ja. Über das Upload-Formular auf unserer Website können medizinische Dokumente sicher übermittelt werden.
Bitte senden Sie ausschließlich einzelne, gut lesbare PDF-Dateien.
Zum Dokumenten-Upload
Befunde werden grundsätzlich nicht automatisch mitgeteilt. Ergebnisse können aktiv erfragt oder – sofern verfügbar – in der PatMed-App eingesehen werden.
Informationen zur Gesundheitsuntersuchung finden Sie hier:
Informationen zur Gesundheitsuntersuchung
Informationen zur Patientenverfügung und zur Vorsorgevollmacht sowie Formulare stellt die Ärztekammer Niedersachsen bereit:
Informationen zur Patientenverfügung
Die Stadt Salzgitter bietet eine Beratung zur Beantragung oder Höherstufung eines Pflegegrades an. Bei eingeschränkter Mobilität sind auch Hausbesuche möglich.
Link zum Pflegestützpunkt Salzgitter
Ja, wenn bereits eine hausärztliche Betreuung durch unsere Praxis besteht, können wir auch die palliativmedizinische Versorgung übernehmen.
Wenn noch keine hausärztliche Anbindung an unsere Praxis besteht, kann Ihre behandelnde Hausarztpraxis eine SAPV-Versorgung (Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung) über uns anfragen. In diesem Fall übernehmen wir gemeinsam mit einem SAPV-Team die palliativmedizinische Betreuung.
Ihre bisherige Hausarztpraxis bleibt weiterhin Ihr Hausarzt. Wir kümmern uns um die palliative Versorgung, Symptomkontrolle sowie die Koordination der weiteren Betreuung, zum Beispiel in der häuslichen Umgebung, im Pflegeheim mit SAPV-Unterstützung oder – wenn erforderlich – bei einer Hospizverlegung.
Über uns bzw. über das SAPV-Team ist eine 24-Stunden-Rufbereitschaft gewährleistet – auch an Wochenenden und Feiertagen. Dadurch können viele belastende Krankenhauseinweisungen vermieden und Beschwerden direkt vor Ort behandelt werden.
Informationen zur Palliativmedizin
Außerhalb unserer Praxisöffnungszeiten wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116117.
In lebensbedrohlichen Notfällen wählen Sie bitte 112.
Patientinnen und Patienten in unserer palliativmedizinischen Versorgung erhalten eine separate Telefonnummer für die 24-Stunden-Rufbereitschaft (auch an Wochenenden und Feiertagen). In diesen Fällen wenden Sie sich bitte direkt an diese Rufnummer.
Grundsätzlich besteht freie Arztwahl. In unserer Praxis arbeiten die Ärztinnen und Ärzte jedoch als Team eng zusammen.
Das hat für Sie viele Vorteile: Wenn ein Arzt gerade bei Hausbesuchen, im Pflegeheim, im Hospiz oder in der Notfallversorgung unterwegs ist, können Sie trotzdem zeitnah von einer ärztlichen Kollegin oder einem Kollegen behandelt werden. Ihre medizinischen Informationen liegen in unserer Praxis vor, sodass Ihre Behandlung aus einer Hand erfolgt.
Gerade in Zeiten des Hausärztemangels ist es ein großer Vorteil, von einem Team aus mehreren Fachärztinnen und Fachärzten betreut zu werden. Wir empfehlen daher ausdrücklich, auch die anderen Mitglieder unseres Ärzteteams kennenzulernen.
Bitte beachten Sie zudem: In der Behandlungsvereinbarung haben Sie zugestimmt, dass kein Anspruch auf eine ausschließliche Behandlung durch eine bestimmte Ärztin oder einen bestimmten Arzt besteht.
Ein Hausarztvermittlungsfall oder ein Dringlichkeitscode darf ausschließlich vergeben werden, wenn aus medizinischer Sicht eine zeitnahe fachärztliche Vorstellung erforderlich ist. Die Entscheidung darüber trifft allein das behandelnde Hausärzteteam.
Diese Kennzeichnungen dürfen weder auf Wunsch von Patientinnen und Patienten noch auf Aufforderung von Facharztpraxen vergeben werden. Grundlage hierfür sind die Regelungen des Bundesmantelvertrags Ärzte (BMV-Ä) sowie die Vorgaben der Terminservicestellen nach § 75 SGB V. Diese Instrumente sind ausdrücklich für medizinisch dringliche Fälle vorgesehen.
Dies gilt erst recht nicht für Routinekontrollen. Dringlichkeitscodes oder Hausarztvermittlungsfälle sind dafür nicht vorgesehen.
Hintergrund ist unter anderem, dass Facharztpraxen für Hausarztvermittlungsfälle extrabudgetär vergütet werden. Je nach Behandlungsbeginn können Zuschläge von etwa 40 % bis 100 % auf die Grundpauschale entstehen. Ähnliche Regelungen gelten auch für Termine, die über die Terminservicestelle (TSS) vermittelt werden.
Ein Missbrauch dieser Versorgungsstrukturen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen und damit der Solidargemeinschaft ist nicht akzeptabel. Diese Instrumente sind dafür gedacht, Patientinnen und Patienten mit tatsächlich dringlichem Behandlungsbedarf schneller zu versorgen, beispielsweise um Krankenhausaufenthalte zu vermeiden.
Wir unterstützen solche Umgehungsversuche ausdrücklich nicht. Wenn wir eine medizinische Dringlichkeit sehen, veranlassen wir selbstverständlich eine Hausarztvermittlung oder einen Dringlichkeitscode. Andernfalls erfolgt die Terminvereinbarung regulär über die Facharztpraxis oder über die Terminservicestelle unter 116117 bzw. online über https://www.116117-termine.de
Informationen zum Hausarztvermittlungsfall der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN)
Nein. Medizinische Entscheidungen werden von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten getroffen. Wenn eine Leistung nach ärztlicher Prüfung nicht medizinisch notwendig ist oder nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden darf, kann diese Entscheidung nicht über die Anmeldung oder über eine andere Ärztin bzw. einen anderen Arzt der Praxis umgangen werden.
Unsere medizinischen Fachangestellten am Empfang dürfen ärztliche Entscheidungen weder ändern noch medizinische Leistungen veranlassen.
In unserer Praxis arbeiten wir als ärztliches Team eng zusammen und tauschen uns untereinander aus. Ein erneutes Anfragen bei einer anderen Ärztin oder einem anderen Arzt innerhalb der Praxis führt daher in der Regel nicht zu einer anderen Entscheidung.
Ein Gegeneinanderausspielen von Ärztinnen, Ärzten oder medizinischen Fachangestellten innerhalb unserer Praxis werten wir als erheblichen Vertrauensverlust in unsere ärztliche Expertise und unsere Praxisstruktur. Ein solches Verhalten führt ohne weitere Diskussion oder Kompromisse zur Beendigung der hausärztlichen Versorgung in unserer Praxis.
Als ärztliche Leitung stehen wir ausdrücklich hinter unserem gesamten Team. Entscheidungen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden von uns getragen und unterstützt.
In unserer Praxis gilt ein klarer Grundsatz von Respekt und gegenseitiger Wertschätzung. Rassistische, diskriminierende oder herabwürdigende Äußerungen gegenüber unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Ärztinnen und Ärzten oder anderen Patientinnen und Patienten werden nicht toleriert.
Unsere Praxis ist ein Ort der medizinischen Versorgung für Menschen unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Alter oder sozialem Hintergrund. Ebenso erwarten wir einen respektvollen Umgang gegenüber unserem Team.
Bei rassistischen oder diskriminierenden Äußerungen oder Verhaltensweisen gilt in unserer Praxis eine Null-Toleranz-Politik. Solche Vorfälle führen zur sofortigen Beendigung der hausärztlichen Versorgung in unserer Praxis.
Als ärztliche Leitung stehen wir uneingeschränkt hinter unserem gesamten Team und schützen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konsequent vor Diskriminierung und Übergriffen.
An unserer Anmeldung werden gleichzeitig viele Anliegen bearbeitet – vor Ort, telefonisch und digital. Zudem besteht in Salzgitter ein deutlicher Hausärztemangel (ca. 20 fehlende Hausarztstellen). Unsere Praxis übernimmt daher häufig auch Vertretungen für andere Praxen, da wir nahezu durchgehend geöffnet sind.
Bitte nutzen Sie für organisatorische Anliegen möglichst die vorgesehenen Wege:
- PatMed-App für Rezeptbestellungen
- Anrufbeantworter für Rezepte oder Überweisungen
- Online-Terminvereinbarung über unsere Website
So helfen Sie mit, die Anmeldung zu entlasten.
Wichtig: Mitarbeitende anderer Arztpraxen, Apotheken, Pflegedienste oder SAPV-Teams werden immer sofort vorgelassen, da sie häufig Anliegen für mehrere Patientinnen und Patienten klären.
Drängeln, Pöbeleien, Schubsen oder respektloses Verhalten gegenüber anderen Patienten oder unserem Team werden nicht toleriert.
Auch mit Termin kann es zu Wartezeiten kommen. In unserer Praxis werden akute medizinische Notfälle sofort behandelt – unabhängig davon, wer gerade einen Termin hat. Unsere Praxis ist häufig erste Anlaufstelle, wenn schnelle Hilfe benötigt wird.
Für jeden Termin planen wir 10–15 Minuten ein. Das ist deutlich mehr Zeit, als von den Krankenkassen vergütet wird. Viele Praxen arbeiten mit 5-Minuten-Terminen. Wir nehmen uns bewusst mehr Zeit für Ihre Behandlung.
Manchmal verzögert sich die Sprechstunde durch Dinge, die im Wartezimmer nicht sichtbar sind. Vielleicht hat ein notfallmäßiger Hausbesuch länger gedauert, es gab dringende Probleme im Hospiz bei der Versorgung schwerkranker Menschen, oder eine wichtige Rücksprache mit einer Klinik oder Facharztpraxis hat mehr Zeit benötigt als geplant.
Bitte helfen Sie mit, dass unsere Praxis für alle gut funktioniert:
- Halten Sie Ihren Termin ein.
- Konzentrieren Sie sich auf Ihr wichtigstes Anliegen.
- Für weitere Themen vereinbaren Sie bitte einen Folgetermin – gerne auch als Telefonsprechstunde.
- Nutzen Sie Ihren Termin nicht für zusätzliche Anliegen, für die keine Zeit eingeplant ist.
Bitte denken Sie auch an die anderen Menschen im Wartezimmer. Jeder wartet. Jeder hat ein Anliegen.
Wir wünschen uns Respekt, Geduld und gegenseitige Rücksichtnahme – gegenüber anderen Patientinnen und Patienten und auch gegenüber unserem Praxisteam.
Seien Sie sicher: Wenn Sie selbst einmal in eine akute Notlage kommen, werden Sie dankbar sein, wenn ein Arzt sofort hilft – auch wenn dadurch andere Termine warten müssen.
Wir verstehen gut, dass digitale Angebote für manche Menschen zunächst ungewohnt oder schwierig wirken. Gleichzeitig ist Digitalisierung Teil unserer heutigen Lebenswelt – im Alltag, bei Behörden, Banken und auch im Gesundheitswesen.
Digitale Wege wie PatMed-App, Online-Terminvergabe oder unser Anrufbeantworter-System helfen uns, die sehr hohe Zahl an Anfragen strukturierter, schneller und sicherer zu bearbeiten. Gerade bei der großen Nachfrage und dem Hausärztemangel ist das wichtig, damit unsere Praxis für alle funktionieren kann.
Bitte sehen Sie Digitalisierung nicht als Last, sondern als Chance. Gerade ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger profitieren oft davon – zum Beispiel durch eine bequeme Rezeptbestellung von zu Hause, das eRezept oder auch durch Medikamentenlieferungen durch Apotheken.
Unser Appell: Öffnen Sie sich dieser Entwicklung und geben Sie sich etwas Zeit. Wenn Ihnen der Einstieg schwerfällt, bitten Sie Freunde, Bekannte, Kinder oder Enkelkinder um Unterstützung. Oft ist das auch eine schöne Gelegenheit, wieder mehr miteinander ins Gespräch zu kommen oder enger als Familie zusammenzurücken.
Darüber hinaus gibt es auch Unterstützungsangebote vor Ort. Zum Beispiel bieten das Fredenberg Forum oder die Volkshochschule (VHS) regelmäßig Kurse für Seniorinnen und Senioren an, etwa zum Thema „Umgang mit Smartphone oder Computer“. Diese Angebote können helfen, Sicherheit im Umgang mit digitalen Anwendungen zu gewinnen.
Sie müssen ein Medikament nicht einnehmen, wenn Sie das nicht möchten. Die Entscheidung liegt immer bei Ihnen – das ist Ihr Recht.
Generell können wir Ihnen nur medizinische Empfehlungen zu Ihrer Gesundheit geben. Ob Sie diese umsetzen, bleibt Ihnen überlassen. Unsere Aufgabe ist es, Sie nach bestem medizinischem Wissen zu beraten und mögliche Behandlungen vorzuschlagen.
Medizin kann vieles – aber nicht immer ist alles für jeden Menschen gleichermaßen richtig. Manchmal ist zum Beispiel Lebensqualität wichtiger als eine zusätzliche Medikamenteneinnahme.
Wenn Sie Bedenken haben, sprechen Sie uns bitte offen an. Wir nehmen Ihre Sorgen ernst. Wichtig ist, dass wir miteinander darüber sprechen. Nur so können wir gemeinsam entscheiden, welcher Weg für Sie sinnvoll ist.
Eine gute Behandlung braucht Ehrlichkeit, Vertrauen und eine offene Zusammenarbeit.
Wir verstehen gut, dass Sie sich Sorgen um Ihre Gesundheit machen und mögliche Auffälligkeiten abklären möchten.
Bitte beachten Sie jedoch: Viele dieser Tests werben mit Gesundheits- oder Diagnoseversprechen, deren Aussagekraft oft begrenzt oder unklar ist. Häufig kennen wir weder die genaue Fragestellung, noch die Durchführung, Qualität oder Zuverlässigkeit solcher Tests.
Aus diesem Grund können und möchten wir Ergebnisse solcher Tests in der Regel nicht bewerten.
Wenn medizinische Beschwerden bestehen oder eine Abklärung sinnvoll erscheint, erfolgt diese über eine gezielte ärztliche Diagnostik in unserer Praxis. Nur so können Befunde verlässlich untersucht und medizinisch eingeordnet werden.
Physiotherapie (z. B. Krankengymnastik, manuelle Therapie oder Massagen) dürfen wir nur bei bestimmten medizinischen Voraussetzungen und gemäß der gesetzlichen Heilmittel-Richtlinie zulasten der Krankenkasse verordnen. Diese Vorgaben sind verbindlich und gelten für alle Arztpraxen.
Informationen: https://www.g-ba.de/richtlinien/12/
Wenn eine Verordnung nicht zulasten der Krankenkasse möglich ist, können oft Alternativen sinnvoll sein, z. B. Rehasport oder Funktionstraining, die häufig ebenfalls von der Krankenkasse übernommen werden.
Bei bestimmten schweren oder chronischen Erkrankungen kann zudem ein Langfristiger Heilmittelbedarf bei der Krankenkasse beantragt werden.
Informationen:
https://www.g-ba.de/downloads/17-98-3382/2021-04-01_GBA_Patienteninformation_langfristiger-Heilmittelbedarf_bf.pdf
Protonenpumpenhemmer (PPI) wie Pantoprazol, Omeprazol oder Esomeprazol werden zur Behandlung von vermehrter Magensäure eingesetzt, zum Beispiel bei Sodbrennen oder saurem Aufstoßen.
Viele dieser Medikamente sind inzwischen rezeptfrei in der Apotheke erhältlich. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass rezeptfreie Arzneimittel (außer bei Kindern unter 12 Jahren) nicht zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden dürfen. Daher dürfen wir für diese Medikamente kein Kassenrezept ausstellen.
Weitere Informationen zur gesetzlichen Grundlage finden Sie hier:
https://www.kbv.de/html/arzneimittel-richtlinie.php
Eine Verordnung auf Kassenrezept ist nur bei bestimmten Erkrankungen möglich, zum Beispiel:
- Magen- oder Zwölffingerdarmgeschwür
- Refluxösophagitis
- Helicobacter-pylori-Infektion (kurzzeitig in Kombination mit Antibiotika)
- Schutz des Magens bei bestimmten Schmerzmitteln und Risikokonstellationen
- schwere Formen der Refluxkrankheit
Bitte beachten Sie außerdem: Langfristige Einnahmen von PPI sollten kritisch geprüft werden, da mögliche Nebenwirkungen auftreten können, zum Beispiel Mineralstoff- oder Vitamin-B12-Mangel, Knochenbrüche oder Infektionen im Magen-Darm-Bereich.
Wenn Sie ein solches Medikament über längere Zeit einnehmen, sollte dies regelmäßig ärztlich überprüft werden. Ein plötzliches Absetzen nach längerer Einnahme kann zu verstärkter Säureproduktion führen („Rebound-Effekt“).
Was hilft zusätzlich bei Sodbrennen?
- fettreiche, scharfe Speisen sowie Alkohol und Nikotin reduzieren
- kleinere Mahlzeiten bevorzugen
- Oberkörper nachts leicht hochlagern
- Übergewicht und Stress reduzieren
- kurzfristig Antazida zur Neutralisation der Magensäure verwenden
