Reha oder Kur – was passt zu Ihnen?
Die beiden werden oft verwechselt, sind aber verschiedene Dinge mit verschiedenen Kostenträgern. Hier steht, was sie unterscheidet und wie der Antrag bei uns abläuft.
Der Unterschied in Kürze
Reha
Eine gezielte medizinische Behandlung in einer Rehaklinik, stationär oder ganztägig ambulant – mit einem auf Sie abgestimmten Therapieprogramm aus Physiotherapie, Ergotherapie, medizinischem Training und psychologischer Betreuung.
Kur
Früher hieß sie Sanatoriumsaufenthalt. Sie dient der Vorbeugung, Erholung und Stabilisierung: Heilbäder, Massagen, Bewegungstherapie, Ernährungsberatung, Entspannung. Sie findet in einem anerkannten Kurort statt und wird von der Krankenkasse bezahlt.
Wer zahlt die Reha?
Das hängt davon ab, ob Sie berufstätig sind:
- Berufstätige: Die Deutsche Rentenversicherung trägt die Kosten. Ziel ist, die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen oder zu erhalten und eine Erwerbsminderungsrente zu vermeiden – der Grundsatz heißt „Reha vor Rente“.
- Nicht Berufstätige (Rentnerinnen und Rentner, Hausfrauen und Hausmänner): Die Krankenkasse übernimmt. Hier geht es darum, die Gesundheit im Alltag zu verbessern und Pflegebedürftigkeit oder Krankenhausaufenthalte zu vermeiden.
Eine Mutter-Kind- oder Vater-Kind-Kur ist eine Vorsorgemaßnahme der Krankenkasse über meist drei Wochen: Erholung, medizinische Unterstützung und Entlastung im Familienalltag, gemeinsam mit den Kindern.
So läuft der Antrag
Reha über die Deutsche Rentenversicherung (Berufstätige)
- Füllen Sie das Online-Formular für den ärztlichen Befundbericht am Rechner aus.
- Füllen Sie die Unterlagen der DRV selbst aus: G0100, G0110 und G0115.
- Bringen Sie die ausgefüllten DRV-Formulare in die Praxis.
- Wir ergänzen die medizinische Begründung und schicken den kompletten Antrag direkt an die Deutsche Rentenversicherung.
Reha über die Krankenkasse (nicht Berufstätige)
- Füllen Sie das Online-Formular für den ärztlichen Befundbericht am Rechner aus.
- Wir erstellen den Reha-Antrag.
- Sobald er fertig ist, sagen wir Ihnen Bescheid – Sie holen ihn in der Praxis ab.
- Sie reichen ihn bei Ihrer Krankenkasse ein.
Kur über die Krankenkasse
- Suchen Sie sich einen Wunsch-Kurort aus und notieren Sie ihn: Übersicht der anerkannten Kurorte
- Füllen Sie das passende Online-Formular am Rechner aus: Kur-Antrag oder Mutter-Kind- beziehungsweise Vater-Kind-Kur.
- Wir erstellen den Kur-Antrag.
- Sobald er fertig ist, sagen wir Ihnen Bescheid – Sie holen ihn in der Praxis ab.
- Sie reichen ihn bei Ihrer Krankenkasse ein.
Wenn der Antrag abgelehnt wird
Das kommt vor, und es lohnt sich fast immer, Widerspruch einzulegen. Sie haben dafür in der Regel einen Monat ab Erhalt des Ablehnungsbescheids.
Was wir beisteuern können: eine ärztliche Bescheinigung, die Ihre gesundheitliche Situation und die Notwendigkeit der Maßnahme begründet. Sie wird nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet und von Ihnen selbst getragen.
Bescheinigung für den Widerspruch anfordern
Sie sind unsicher, ob Reha oder Kur das Richtige ist – oder ob ein Antrag überhaupt Aussicht hat? Sprechen Sie uns in der Sprechstunde an. Wir schätzen das mit Ihnen gemeinsam ein.
