Rezepte

Rezept bestellen

Wiederholungsrezepte bestellen Sie online oder über den Anrufbeantworter – ein Praxisbesuch ist dafür nicht nötig. Planen Sie bitte eine Bearbeitungszeit von bis zu zwei Werktagen ein.

Mit der PatMed-App

Wiederholungsrezepte können über die PatMed-App bestellt werden. Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Werktagen. Das Rezept ist anschließend in der PatMed-App einsehbar. Der QR-Code („Token“) kann als PDF heruntergeladen werden und in der Apotheke oder bei einer Versandapotheke verwendet werden.

Alternativ kann das Rezept auch über die Versichertenkarte direkt in der Apotheke eingelöst werden. Privatversicherte erhalten ein Papierrezept zur Abholung in der Praxis.

Ohne App oder wenn das Medikament dort fehlt

In diesem Fall können Sie Ihr Rezept über unseren telefonischen Anrufbeantworter bestellen. Bitte nennen Sie:

  1. Name
  2. Geburtsdatum
  3. Medikament
  4. Dosierung
  5. Ihre Telefonnummer

Die Bestellung wird anschließend geprüft und innerhalb von zwei Werktagen ärztlich freigegeben. Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Rückfragen ab, da diese den Arbeitsablauf verzögern. Sobald das Rezept freigegeben ist, kann das eRezept in der Apotheke über Ihre Versichertenkarte eingelöst werden. Privatversicherte können ihr Privatrezept anschließend in der Praxis abholen.

Ich brauche mein Rezept sofort. Ist das möglich? Eine sofortige Ausstellung ist häufig nicht möglich, da Rezepte zunächst ärztlich geprüft und freigegeben werden müssen. Diese Freigabe erfolgt in der Regel nicht während der laufenden Sprechstunde. Bitte planen Sie für Rezeptbestellungen eine Bearbeitungszeit von bis zu zwei Werktagen ein.

Aut-idem-Kreuz und Wunschpräparat

Ein Aut-idem-Kreuz kann nur bei einer strengen medizinischen Indikation gesetzt werden. Ein Kreuz allein auf Wunsch ist daher in der Regel nicht möglich. Rezepte werden in unserer Praxis wirkstoffbezogen ausgestellt. Welche konkrete Medikamentenpackung abgegeben wird, richtet sich nach den Rabattverträgen der Krankenkassen und kann durch unsere Praxis nicht beeinflusst werden.

Wenn Sie dennoch ein bestimmtes Präparat wünschen, können Sie dieses in der Apotheke als Wunscharzneimittel selbst bezahlen. Sie erhalten eine Rezeptkopie und einen Beleg, mit denen Sie ggf. eine Teilrückerstattung bei Ihrer Krankenkasse beantragen können.