Medizinische Rehabilitation oder Kur – Unterschied, Kostenträger & Antrag
Suchen Sie Informationen zur medizinischen Rehabilitation (Reha) oder zur Kur?
Hier erklären wir Ihnen die wichtigsten Unterschiede, wer die Kosten übernimmt und wie der Antrag funktioniert.
Medizinische Rehabilitation ("Reha") oder Kur – was passt zu mir?
Eine Reha dauert in der Regel 4–6 Wochen und ist eine gezielte medizinische Behandlung.
Sie wird stationär oder ganztägig ambulant in einer Rehaklinik durchgeführt und beinhaltet ein individuell abgestimmtes Therapieprogramm (z. B. Physiotherapie, Ergotherapie, medizinisches Training, psychologische Betreuung).
- Die 👉 Reha für Berufstätige wird von der Deutschen Rentenversicherung getragen. Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen oder zu erhalten (zum Beispiel während einer längeren Arbeitsunfähigkeit) und eine Frühberentung/Erwerbsminderungsrente zu vermeiden ("Reha vor Rente").
- Die 👉 Reha für nicht Berufstätige (z. B. Rentner oder Hausfrauen/-männer) übernimmt die Krankenkasse. Hier steht die Verbesserung der Gesundheit im Alltag und die Vermeidung von Pflegebedürftigkeit oder die Vermeidung von Krankenhausaufenthalten im Vordergrund.
Eine 👉 Kur (früher: Sanatoriumsaufenthalt) hingegen dauert meist 3 Wochen, wird von der Krankenkasse bezahlt.
Sie dient vor allem der Vorbeugung, Erholung und Stärkung der Gesundheit, der Gesundheitsvorsorge, Stabilisierung oder Linderung chronischer Beschwerden (Inhalte: z.B. Heilbäder, Massagen, Bewegungstherapie, Ernährungsberatung, Entspannungsprogramme).
Sie findet in einem anerkannten Kurort statt. Eine Übersicht anerkannter Kurorte finden Sie unter: https://www.deutscher-heilbaederverband.de/die-kur/ihr-kurort/
Besonderheit: Eine Mutter-/Vater-Kind-Kur ist eine von der Krankenkasse finanzierte Vorsorgemaßnahme über meist drei Wochen, bei der Eltern gemeinsam mit ihren Kindern Erholung, medizinische Unterstützung und Entlastung im Familienalltag erhalten.
Beantragung einer Reha über die Deutsche Rentenversicherung (DRV)…
… für Berufstätige
So läuft der Antrag ab:
1. Online-Formular für den ärztlichen Befundbericht am Computer ausfüllen
👉 Hier klicken, um zum Online-Formular für den ärztlichen Befundbericht zu gelangen
2. Zusatzunterlagen für die DRV selbst ausfüllen
👉 Formular G0100, 👉 Formular G0110, 👉 Formular G0115
3. Bringen Sie die selbst ausgefüllten DRV-Formulare in unsere Praxis.
Sobald uns
- Ihr Online-Formular für den ärztlichen Befundbericht und
- Ihre selbst ausgefüllten DRV-Unterlagen
vollständig vorliegen, ergänzen wir die medizinische Begründung.
4. Wir schicken den kompletten Antrag mit allen Unterlagen direkt an die Deutsche Rentenversicherung.
Beantragung einer Reha über die Krankenkasse…
… für nicht Berufstätige
So läuft der Antrag ab:
1. Online-Formular für den ärztlichen Befundbericht am Computer ausfüllen
👉 Hier klicken, um zum Online-Formular für den ärztlichen Befundbericht zu gelangen
2. Erstellung des Reha-Antrags durch unsere Praxis
3. Sobald der Reha-Antrag fertiggestellt ist, informieren wir Sie, dass Sie ihn in der Praxis abholen können.
4. Sie reichen den Reha-Antrag direkt bei der Krankenkasse ein.
Beantragung einer Kur über die Krankenkasse
So läuft der Antrag ab
1. 👉 Hier klicken, einen für Sie geeigneten Wunsch-Kurort raussuchen und diesen notieren.
2. Online-Formular ausfüllen am Computer.
👉 Hier klicken, um zum Online-Formular für Kur-Antrag zu gelangen
👉 Hier klicken, um zum Online-Formular für den Mutter/-Vater-Kind-Kur-Antrag zu gelangen
3. Erstellung des Kur-Antrags durch unsere Praxis.
4. Sobald der Kur-Antrag fertiggestellt ist, informieren wir Sie, dass Sie ihn in der Praxis abholen können.
5. Sie reichen den Kur-Antrag direkt bei der Krankenkasse ein.
Was tun, wenn mein Antrag abgelehnt wurde?
Wenn Ihr Antrag auf eine Kur- oder Rehabilitationsmaßnahme abgelehnt wurde, können Sie dagegen Widerspruch einlegen.
Bitte beachten Sie:
- Der Widerspruch muss von Ihnen selbst verfasst werden.
- Unsere Praxis darf den Widerspruch nicht für Sie schreiben.
- Sie haben in der Regel 1 Monat Zeit, nachdem Sie den Ablehnungsbescheid erhalten haben.
👉 Tipp: Senden Sie Ihren Widerspruch schriftlich und nachweisbar (z. B. per Einschreiben) an Ihre Krankenkasse bzw. den zuständigen Kostenträger.
Unsere Unterstützung:
- Gerne stellen wir Ihnen eine ärztliche Bescheinigung aus, die Ihre gesundheitliche Situation und die Notwendigkeit der Maßnahme begründet.
- Diese Bescheinigung wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Die Gebühren über 26,52 € müssen von Ihnen selbst getragen werden.
- Um die Ausstellung zu beantragen, nutzen Sie bitte unser 👉 Formular zur Anforderung einer ärztlichen Bescheinigung für den Widerspruch.