Patienteninformation

Grad der Behinderung (GdB) und Grad der Schädigungsfolgen (GdS)

Wenn eine chronische Erkrankung, eine körperliche Einschränkung oder eine andere gesundheitliche Beeinträchtigung Ihren Alltag dauerhaft prägt, kann ein Antrag auf Feststellung des Grades der Behinderung sinnvoll sein. Hier steht, wie das abläuft.

Worum es geht

Der Grad der Behinderung (GdB) beschreibt, wie stark gesundheitliche Beeinträchtigungen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft einschränken. Der Grad der Schädigungsfolgen (GdS) wird nach demselben Maßstab bemessen, betrifft aber Folgen einer Schädigung nach dem sozialen Entschädigungsrecht. Festgestellt wird beides vom Versorgungsamt - nicht von der Hausarztpraxis.

Ab einem GdB von 50 gelten Sie als schwerbehindert

Damit stehen Ihnen verschiedene Nachteilsausgleiche offen, zum Beispiel Steuererleichterungen oder ein besonderer Kündigungsschutz im Arbeitsleben.

So gehen Sie vor

  1. Antrag stellen. Den Antrag auf Feststellung eines GdB oder GdS stellen Sie persönlich bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt. Die Formulare gibt es online oder direkt bei der Behörde.
  2. Alle behandelnden Praxen angeben. Also uns als Ihre Hausarztpraxis und zusätzlich sämtliche Fachärztinnen und Fachärzte, bei denen Sie in Behandlung sind. Das Versorgungsamt fordert die Unterlagen anschließend selbst bei den angegebenen Praxen an.
  3. Vorhandene Unterlagen beilegen. Aktuelle Befunde, Facharztberichte, Gutachten und Reha-Berichte, die Sie bereits haben, gehören mit in den Antrag.

Vorher informieren lohnt sich

Grundlage der Entscheidung ist eine umfassende ärztliche Dokumentation Ihrer Erkrankungen, Beschwerden und Einschränkungen im Alltag. Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Antragstellung anzusehen, ob und in welchem Umfang Ihre gesundheitlichen Einschränkungen voraussichtlich berücksichtigt werden können - und ob Sie die passenden Nachweise vorlegen können.

Welche Erkrankung mit welchem Grad bewertet wird, steht in der Versorgungsmedizin-Verordnung: Versorgungsmedizin-Verordnung im Internetangebot des Bundesjustizministeriums.

Wo Sie den Antrag bekommen

Das zuständige Versorgungsamt sowie die Antragsformulare und Merkblätter finden Sie beim Land Niedersachsen: Antragsformulare und Merkblätter des Landes Niedersachsen.

Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird

Bitte nehmen Sie das nicht persönlich. Die Entscheidung trifft ausschließlich das Versorgungsamt - auf Grundlage der gesetzlichen Vorgaben und der eingereichten Unterlagen.

Weitere Hinweise für Patientinnen und Patienten stehen unter Informationen. Wenn Sie etwas zu Ihrem Antrag besprechen möchten, buchen Sie bitte einen Termin.