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Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: was Angehörige wissen sollten
05. September 2026 | von Dr. R. MichalskiZwei Dokumente kommen in unserer Sprechstunde immer wieder zur Sprache: die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung. Viele schieben beides vor sich her, weil sie einen Berg von Bürokratie dahinter vermuten. Der Berg ist kleiner, als er aussieht – und was danach kommt, ist Erleichterung. Fast alle sagen uns hinterher, wie froh sie waren, als es erledigt war.
Das häufigste Missverständnis: Sie brauchen keinen Notar
Beide Dokumente sind allein durch Ihre Unterschrift gültig. Kein Notar, kein Anwalt, keine Gebühr. Und Sie können beides jederzeit widerrufen – es bleibt Ihre Entscheidung, auch später noch.
Eine notarielle Beurkundung braucht es nur, wenn größere Vermögenswerte oder Immobilien im Spiel sind. Für Gesundheitsfragen, um die es hier vor allem geht, ist sie nicht nötig.
Das zweite Missverständnis: die Familie entscheidet nicht automatisch
„Meine Frau darf das doch entscheiden, wir sind seit vierzig Jahren verheiratet.“ Diesen Satz hören wir oft. Er stimmt so nicht.
Ohne Vollmacht bestellt im Zweifel das Betreuungsgericht einen Betreuer – oft einen Berufsbetreuer, der Sie nicht kennt. Wer selbst jemanden benennt, hat diese Entscheidung bereits getroffen, und nicht ein Gericht.
Die Vorsorgevollmacht ist das Wichtigere
Mit ihr benennen Sie einen Menschen Ihres Vertrauens, der für Sie entscheidet, wenn Sie es selbst nicht mehr können – vorübergehend nach einer Operation oder dauerhaft.
Ein Rat aus der Praxis: Benennen Sie möglichst nur eine Person. Mehrere gleichberechtigte Bevollmächtigte führen im Ernstfall regelmäßig zu Streit darüber, wer nun entscheidet. Sollen andere gehört werden, schreiben Sie es einfach hinein: „nach Rücksprache mit …“.
Prüfen Sie außerdem, ob in der Vollmacht steht, dass sie über den Tod hinaus gilt. Und denken Sie an eine Bankvollmacht: Damit kommen Ihre Nächsten danach sofort an das Konto, statt erst auf ein Papier vom Gericht zu warten.
Die Patientenverfügung: je konkreter, desto besser
Sie legt fest, welche Behandlungen Sie wollen und welche nicht. Und genau hier scheitern die meisten Vordrucke: Allgemeine Sätze wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen“ klingen eindeutig, reichen im Ernstfall aber oft nicht aus.
Ist eine Antibiotikagabe bei Lungenentzündung lebensverlängernd? Ist eine Magensonde eine Maßnahme oder Pflege? Brauchbar wird eine Verfügung, wenn sie Situationen und Maßnahmen konkret benennt.
Wenn Sie schon eine haben: Legen Sie sie bereit. Meist genügen ein paar Ergänzungen.
Sie brauchen keinen Computer
Sagen Sie uns Bescheid – wir bringen die Vordrucke mit. Wer selbst nachsehen möchte, findet den Link zur Ärztekammer Niedersachsen auf unserer Seite Informationen.
Füllen Sie beides in Ruhe aus, am besten gemeinsam mit dem Menschen, den Sie bevollmächtigen möchten. Und dann bringen Sie es mit: Wir gehen es mit Ihnen durch und ordnen ein, was die einzelnen Maßnahmen in Ihrer konkreten gesundheitlichen Situation tatsächlich bedeuten. Genau das macht aus einem Formular ein Dokument, das im Ernstfall trägt.
Und dann: dort aufbewahren, wo man es findet
Das beste Dokument nützt nichts, wenn es im Tresor liegt. Bewahren Sie Patientenverfügung und Vollmacht zusammen mit dem Medikamentenplan in einer Mappe auf – sichtbar im Flur oder am Kühlschrank. Dann weiß auch ein fremder Rettungsdienst sofort, was Sie wollen.
Die bevollmächtigte Person sollte eine Kopie haben. Und geben Sie uns eine für die Akte.
Der beste Zeitpunkt
Solange Sie in Ruhe überlegen können. Eine Vorsorgevollmacht ist nichts für alte oder kranke Menschen – sie ist für jeden Erwachsenen sinnvoll, denn ein Unfall fragt nicht nach dem Alter.
Bei einer schweren Erkrankung wird es dringlicher. Und wenn wir Sie palliativmedizinisch betreuen, gehört dieses Gespräch ohnehin dazu – mehr dazu auf unserer Seite Palliativmedizin.
Sie möchten das besprechen? Sprechen Sie uns in der Sprechstunde an oder rufen Sie an: 05341 8538-0. Bringen Sie mit, was Sie schon haben.
Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Bei komplizierten Vermögensverhältnissen oder wenn ein Testament nötig wird, helfen Bank, Notar oder Nachlassgericht.
